EU Einweg-Plastikverbot (SUPD)

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Die EU-Verordnung über Einweg Plastik ist eine Richtlinie, die darauf abzielt, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, zu verhindern und zu verringern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern [1]. Die Richtlinie trat am 3. Juli 2021 in Kraft und gilt für bestimmte Einwegkunststoffprodukte, Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff und kunststoffhaltige Fanggeräte [2].

Die Richtlinie sieht eine Kombination von Maßnahmen vor, die auf die von der Richtlinie erfassten Produkte zugeschnitten sind, wie z. B.:

  • Marktbeschränkungen für Einwegkunststoffprodukte, für die nachhaltigere Alternativen verfügbar und erschwinglich sind, wie Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Lebensmittelbehälter und -becher aus expandiertem Polystyrol und Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff [2] [3].
  • Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung für bestimmte Einwegkunststoffprodukte, für die es keine Alternative gibt, wie z. B. Trinkbecher und Lebensmittelbehälter für den sofortigen Verzehr [2] [4].
  • Anforderungen an die getrennte Sammlung und Gestaltung von Einweg-Kunststoffflaschen, z. B. ein Sammelziel von 90 % Recycling bis 2029 und ein Mindestanteil an recyceltem Material von 25 % bis 2025 und 30 % bis 2030 [2] [3].
  • Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Einwegplastikprodukte wie Damenbinden, Feuchttücher und Tabakerzeugnisse mit Filtern, um die Verbraucher über den Kunststoffgehalt der Produkte, die geeigneten Abfallentsorgungsmöglichkeiten und die negativen Umweltauswirkungen des Littering zu informieren [2] [3].
  • Erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegplastikprodukte wie Lebensmittelbehälter, -verpackungen und -umhüllungen, Getränkebehälter und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern, Feuchttücher, Luftballons und Fischereigeräte, um die Kosten der Abfallbewirtschaftung und -sanierung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen zu decken [2] [3].

Einige der Vorteile der Verordnung über Einweg plastik sind:

  1. Sie kann die Menge an Kunststoffabfällen in der Umwelt verringern, insbesondere in der Meeresumwelt, wo sie eine Gefahr für die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit darstellen.
  2. Sie kann Innovation und Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Markt fördern, indem sie die Entwicklung und Verwendung nachhaltigerer Alternativen zu Einwegkunststoffen unterstützt.
  3. Sie kann einen Beitrag zu den Klimazielen der EU leisten, indem sie bis 2030 schätzungsweise 3,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent einspart.
  4. Sie kann wirtschaftliche Vorteile für Verbraucher und Unternehmen schaffen, indem sie Umweltschäden und Sanierungskosten vermeidet und neue Möglichkeiten für Beschäftigung und Wachstum schafft. 

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